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Ihre Fragen – unsere Antwortern

Ihre Fragen – unsere Antworten

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Mieterfragen

Umgang mit Reparaturen, Umbaumaßnahmen und Mängeln

Wer kümmert sich um Reparaturen in meiner Wohnung?

Als Mieter sollte man den Vermieter bzw. die Hausverwaltung über Mängel und notwendigen Reparaturbedarf informieren. Am besten sollte dies schriftlich per E-Mail mit aussagekräftigen Bildern erfolgen, damit es einen Nachweis gibt und Ihr Antrag schnellstmöglich an einen Handwerker weitergegeben werden kann.

Bei kleineren Mängeln (z.B. lockerer Toilettensitz, defekte Leuchtmittel etc.) empfehlen wir Ihnen zunächst die Behebung selbstständig zu lösen, um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden, denn Kleinreparaturen bis zur mietvertraglich festgelegten Höhe können Ihnen weiterberechnet werden.

Welche Veränderungsmaßnahmen darf ich in meiner Wohnung vornehmen?

Die Veränderungsmaßnahmen, die Sie in ihrer Wohnung vornehmen dürfen, hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise ihrem Mietvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland oder des jeweiligen Bundeslandes.

Grundsätzlich gilt, dass Sie als Mieter bestimmte Veränderungen in Ihrer Wohnung vornehmen dürfen, solange sie den Charakter der Wohnung nicht wesentlich verändern und bei Auszug wieder rückgängig gemacht werden können. Dazu gehören beispielsweise das Anbringen von Gardinenstangen, das Aufhängen von Bildern oder das Streichen der Wände in neutralen Farben. Bei größeren Veränderungen, wie beispielsweise dem Verlegen von Parkettböden, sollten Sie vorher Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten und eine schriftliche Genehmigung einholen.

Es ist wichtig, dass Sie sich an die im Mietvertrag oder in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Regelungen halten, um Konflikte mit Ihrem Vermieter zu vermeiden und am Ende der Mietzeit keine unerwarteten Kosten für Rückbauarbeiten tragen zu müssen.

Was soll ich machen wenn mir nach der Wohnungsübergabe noch Mängel in der Wohnung auffallen?

Grundsätzlich dient die Wohnungsübergabe dazu, den Zustand der Wohnung zu protokollieren und das weitere Vorgehen bzgl. etwaiger Mängel zu besprechen.

Wenn Ihnen nach der Wohnungsübergabe noch Mängel an der Wohnung auffallen, sollten Sie schnellstmöglich den Vermieter oder die Hausverwaltung darüber informieren. Idealerweise sollten Sie dies schriftlich per E-Mail tun und Beweisbilder der Mängel sammeln, um diese in der E-Mail anzufügen.

Wie gehe ich vor, wenn eine Sicherung oder der FI-Schutzschalter im Verteilerkasten auslöst?

Wenn eine Sicherung in Ihrer Wohnung kommt oder der FI-Schutzschalter auslöst, ist das in der Regel ein Hinweis darauf, dass eine Überlastung oder ein Kurzschluss im Stromkreis vorliegt.

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

  1. Sicherungskasten finden: Als erstes sollten Sie den Sicherungskasten in Ihrer Wohnung finden. Diesen sollten Sie in ihrem Abstellraum oder Flur finden.
  2. Sicherung prüfen: Überprüfen Sie, welche Sicherung ausgelöst hat, indem Sie den Hebel oder Schalter kontrollieren. Eine ausgelöste Sicherung ist meist durch eine andere Position des Hebels oder Schalter erkennbar.
  3. Stromverbraucher ausschalten: Schalten Sie alle elektrischen Geräte aus, die an dem betroffenen Stromkreis angeschlossen sind.
  4. Sicherung wieder einschalten: Probieren Sie die ausgelöste Sicherung wieder in die Originalstellung zu positionieren.
  5. Versuchen Sie nun per Ausschlussverfahren ein elektrisches Gerät nach dem anderen wieder einzuschalten.
  6. Sollten Sie die Ursache nicht eigenständig herausfinden können, informieren Sie die Hausverwaltung. Diese schickt Ihnen dann einen Elektriker vorbei, der sich das Problem genauer ansieht.

Wichtiger Hinweis: In jedem Fall sollten Sie bei Problemen mit der Elektrik in Ihrer Wohnung vorsichtig sein und unnötige Risiken vermeiden.

Wie melde ich eine Mietminderung an?

Wenn in Ihrer Wohnung erhebliche Mängel bestehen, welche Ihre Wohnqualität beeinträchtigen (z. B. Heizungsausfall im Winter, anhaltender Lärm durch Baumaßnahmen, …), können Sie eine Mietminderung in Betracht ziehen.

Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Mangel schriftlich melden: Informieren Sie uns unverzüglich schriftlich über den Mangel.
  2. Nachweise erbringen: Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos und ggf.
    einem Protokoll (z. B. Lärmprotokoll).
  3. Mietminderung anmelden: Falls der Mangel nicht innerhalb einer
    angemessenen Frist behoben wird, können Sie schriftlich eine  Mietminderung geltend machen. Bitte stimmen Sie sich vorher mit uns ab, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Hinweis: Eine eigenmächtige Kürzung der Miete ohne vorherige Meldung kann zu Problemen führen.

Regelungen zum Mietvertrag

Kann ich jemanden aus meinem Mietvertrag entfernen / hinzufügen?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Person aus dem Mietvertrag zu entfernen oder eine weitere Person hinzuzufügen, aber dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Es ist wichtig, Änderungen am Mietvertrag schriftlich festzuhalten, um spätere Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, eine Mietvertragsänderung aufzusetzen und diese von allen beteiligten Parteien unterzeichnen zu lassen.

Bitte melden Sie geplante Änderungen an die Hausverwaltung. Diese wird Ihnen mitteilen, welche Informationen und Unterlagen zur Prüfung (bspw. der Bonität) notwendig sind.

Kann die Kündigung meines Mietvertrages auch per E-Mail erfolgen?

Nein, die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf immer der Schriftform.

Das heißt, sie ist von allen Mietern im Original zu unterschreiben und per Post an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung zu senden. Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag nachzulesen.

Bitte beachten Sie in diesen Zusammenhang auch den vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht bzw. die Mindestlaufzeit. An diese schließt sich die gesetzliche Kündigungsfrist an.

Die Kündigung wird Ihnen anschließend bestätigt.

Ich habe eine zweijährige Mietbindung. Wann ist eine Kündigung erstmals möglich?

Der beidseitige Ausschluss der ordentlichen Kündigung beginnt ab dem vertraglich vereinbarten Mietbeginn und endet nach 24 Monaten. Ab diesem Zeitpunkt ist erstmals eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist möglich. Als Beispiel:

Mietvertragsbeginn: 01.01.2021

Erstmals ordentliche Kündigung möglich: 31.12.2022

Ende des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist: 31.03.2023

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht verboten, jedoch ist die Genehmigung der Hausverwaltung oder des Vermieters zwingend notwendig.

Die Hausverwaltung hat auch den Anspruch Unterlagen des Untermieters anzufordern. Wichtig ist auch, dass der Hauptmieter noch immer verpflichtet ist seine Miete regulär und im vollen Umfang zu zahlen und er für den Untermieter haftet.

Dürfen wir in der Wohnung Haustiere halten?

In jedem Fall sollten Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung vor Anschaffung eines Haustieres um Genehmigung bitten.

Bei Hunden, benötigt der Vermieter einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Hund und die Angabe der Hunderasse.

Auch bei Katzen empfiehlt sich in der Praxis eine Haftpflichtversicherung.

Allerdings kann der Vermieter die Haltung nach Abwägen aller Interessen auch untersagen.

Bis wann muss ich die Miete überwiesen haben?

Die Überweisung der Miete muss in der Regel bis zum dritten Werktag des laufenden Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

Es ist wichtig, sich an diese Frist zu halten, um mögliche Mahnungen oder Verzugszinsen zu vermeiden. Des Weiteren ist die Einrichtung eines Dauerauftrags
vorteilhaft, damit keine Zahlungen vergessen werden.

Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung für das vorangegangene Jahr? Ich benötige diese für meine Steuererklärung.

Die Betriebskostenabrechnung des vorangegangenen Jahres muss Ihnen lt. Gesetz bis spätestens 31.12. d. Folgejahres zugestellt werden. Jedoch ist es unser
Bestreben, die Abrechnung bis November des Jahres fertig zu stellen und allen Mietern zuzustellen.

Wann bekomme ich meine Kaution zurückgezahlt?

Der Vermieter hat die Kaution spätestens sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, sofern keine Ansprüche des Vermieters gegen
den Mieter bestehen.

Ansprüche können auf Grund von Schäden an der Wohnung, welche zur Abnahme protokolliert wurden, bestehen oder auch auf Grund von offenen Forderungen (Miete oder Betriebskostennachzahlungen).

Wie ändere ich meine Kontaktdaten und Bankverbindung?

Falls sich Ihre Telefonnummer oder Bankverbindung ändert, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen, damit eine reibungslose Kommunikation und
Zahlungsabwicklung gewährleistet bleibt.

So nehmen Sie die Änderung vor:

Per E-Mail: Senden Sie uns eine schriftliche Mitteilung mit den neuen Daten und Ihrer Adresse.

Per Post: Alternativ können Sie uns ein formloses Schreiben mit den neuen Daten zukommen lassen.

Anmeldung bei Versorgern

Wie melde ich meinen Strom nach Einzug an?

Um sich bei einem Stromanbieter anzumelden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Anmeldung beim neuen Anbieter: Sobald Sie sich für einen neuen Anbieter Ihrer Wahl entschieden haben, müssen Sie sich bei diesem anmelden und
    einen Vertrag abschließen. Dies kann heutzutage meist online oder telefonisch erfolgen.
  2. Übermittlung der Vertragsdaten: Der neue Stromanbieter benötigt Ihre Zählernummer sowie den Zählerstand zur Anmeldung. Sollten Sie neu in Ihre
    Wohnung eingezogen sein, verwenden Sie unbedingt den zur Übergabe aufgenommenen Stand.
  3. Bestätigung des Wechsels: Ihr neuer Stromanbieter wird Ihnen eine Bestätigung des Wechsels zusenden, sobald der Vertrag abgeschlossen ist
    und der Stromversorgungstermin festgelegt wurde.

Schlüsselbestellungen und Schlüsselverslust

Was soll ich machen wenn ich meinen Schlüssel verloren habe?

Falls ein oder mehrere Ihrer Schlüssel nirgends aufzufinden sind, melden Sie sich unverzüglich schriftlich oder per Mail bei der Hausverwaltung und melden Sie den Schlüsselverlust.

Die Hausverwaltung wird das weitere Vorgehen im Einzelfall mit Ihnen besprechen.

Wie kann ich einen weiteren Schlüssel nachbestellen?

Falls Sie einen zusätzlichen Schlüssel benötigen oder einen verlorenen Schlüssel ersetzen müssen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Antrag bei der Hausverwaltung stellen: Kontaktieren Sie uns schriftlich und geben Sie an, für welche Tür (z. B. Wohnungstür, Hauseingang) der Schlüssel benötigt wird. Um Verwechslungen zu vermeiden, teilen Sie bitte die eingravierte Schlüsselnummer mit oder senden Sie ein Foto des Schlüssels an uns.
  2. Kostenübernahme klären: Die Kosten für eine Nachbestellung trägt in der Regel der Mieter. Wir teilen Ihnen vorab den voraussichtlichen Preis mit.
    (Materialpreis schwankt)
  3. Fertigung und Übergabe: Nach Ihrer Genehmigung wird der Schlüssel von uns bestellt angefertigt. Die Abholung erfolgt in der Regel durch den Mieter in der Filiale der Fachfirma.

Hinweis: Falls es sich um eine Schließanlage handelt, darf der Schlüssel nur über eine autorisierte Fachfirma nachgemacht werden. Hierfür wird im Regelfall die Schließkarte benötigt, welche der Hausverwaltung oder dem Schlüsseldienst vorliegt.

Umgang mit Lärmbelästigungen oder sonstigen Störungen durch andere Hausbewohner

Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden?

Grundsätzlich ist die Ruhezeit gesetzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr vorgegeben. In dieser Zeit sollten jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke (zwischen 30-40dB) reduziert werden. An Sonn- und Feiertagen gelten ganztägige Ruhezeiten. Laute Geräusche und Lärmbelästigung sind an diesen Tagen komplett zu unterlassen. Lärm durch spielende Kinder ist regelmäßig zu dulden.

Wie gehe ich mit Lärmbelästigungen durch Nachbarn um?

Lärm in einem Mietshaus lässt sich nie ganz vermeiden, doch wenn die Störungen regelmäßig auftreten oder zu ungewöhnlichen Zeiten stattfinden, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Direktes Gespräch suchen: Oft hilft ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn, um eine Lösung zu finden.
  2. Lärmprotokoll führen: Falls sich der Lärm wiederholt oder sehr störend ist, dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Art des Lärms.
  3. Hausverwaltung informieren: Reichen Sie das Lärmprotokoll bei uns ein, damit wir den Fall prüfen und ggf. Maßnahmen ergreifen können.
  4. Polizei oder Ordnungsamt einschalten: Bei akuten, erheblichen Störungen (z.B. laute Partys bis in die Nacht) können Sie auch die Polizei oder das
    Ordnungsamt informieren.

Eine Ergänzung: Lärm durch spielende Kinder wird nach der gültigen Rechtsprechung als normal angesehen und ist regelmäßig zu dulden.

Fragen der Eigentümer

Themensammlung Kauf und Verkauf

Wer kümmert sich um Reparaturen in meiner Wohnung?

Als Nachweis benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kaufvertrag (Kaufpreis kann geschwärzt sein)
  • Nachweis der Kaufpreiszahlung, um das Datum des wirtschaftlichen
    Übergangs von Nutzen und Lasten (auch Besitzübergang oder BNL)
    bestimmen zu können. Am besten Sie teilen uns dieses verbindliche Datum proaktiv mit, damit es nicht zu Unstimmigkeiten in der monatlichen Mietzahlung kommt und wir rechtzeitig die aktuellen Mieter informieren können.
Was ist, wenn ich meine Wohnung verkaufen möchte?

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten, unterstützen wir Sie gerne dabei. Wir bieten diesen Service als zusätzliche Dienstleistung an. Bitte kontaktieren Sie uns, und wir leiten Ihre Anfrage an die entsprechende Abteilung weiter. Wir informieren Sie gerne über den Ablauf und die weiteren Schritte.

Änderung der Bankverbindung

Wie kann ich Änderungen meiner Kontaktdaten, E-Mail-Adresse, Anschrift oder Bankverbindung melden?

Bitte informieren Sie uns zeitnah über Änderungen Ihrer Kontaktdaten, E-Mail-Adresse, Anschrift oder Bankverbindung, damit eine reibungslose Kommunikation und Zahlungsabwicklung gewährleistet bleibt.

Am einfachsten können Sie uns die Änderungen per E-Mail mitteilen. Alternativ ist auch eine Meldung postalisch möglich. Bitte geben Sie dabei immer das betreffende Objekt oder Anschrift an, damit wir die Daten korrekt zuordnen können.

Themensammlung zum Mietverhältnis

Wann und wie hoch kann die Miete meiner Wohnung erhöht werden?

Für die Stadt Leipzig und die Stadt Potsdam sowie Chemnitz gibt es im Regelfall aller zwei Jahre einen qualifizierten Mietspiegel, aus welchem sich die maximal zulässige Kaltmiete auf Grundlage der Wohnungsausstattung und der Lagekriterien errechnen lässt.

Die maximale Erhöhung der Miete ist auf 15% innerhalb von drei Jahren begrenzt. (Dies trifft für die Standorte Leipzig und Potsdam zu.)

In Städten ohne Mietpreisbremse, aber mit qualifizierten Mietspiegel, wie Chemnitz, ist die maximale Erhöhung der Miete auf 20% innerhalb von drei Jahren begrenzt.

In Städten ohne gültigen Mietspiegel ist eine Erhöhung über Vergleichsmieten möglich.

Fälligkeit und Umgang mit Abrechnungen

Ich habe die Hausgeldabrechnung erhalten und mein Mieter möchte sein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung erhalten. Wieso unterscheiden sich die Abrechnungsergebnisse aus meiner Hausgeldabrechnung und der Betriebskostenabrechnung des Mieters?

Das Hausgeld setzt sich aus umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten zusammen. Laut Betriebskostenverordnung ist es unzulässig nicht umlagefähige
Kosten (bspw. Verwaltungskosten; Erhaltungskosten; …) dem Mieter zu berechnen. Die abrechenbaren Positionen unterscheiden sich daher in diesem
Punkt.

Welche Dokumente / Abrechnungen sind für meine Steuererklärung relevant?

Für Ihre Steuererklärung als Wohnungseigentümer ist in der Regel folgendes Dokument relevant:

  • Abrechnung des Verwalters

Die Hausverwaltung erstellt eine Jahresabrechnung, in der alle Einnahmen (Mieteinnahmen und ggf. Einnahmen auf Grund von Guthaben in den
vorangegangenen Jahresabrechnungen) sowie Ausgaben (Hausgeld, Verwaltergebühr und ggf. Nachzahlungen aus den vorangegangenen
Jahresabrechnungen) bezüglich der Wohnung aufgeführt sind.

Sollten Sie dem Servicepool beigetreten sein, erhalten Sie eine jährliche Servicepoolabrechnung, welche für Ihre Steuererklärung relevant ist.

Wie wird die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt, und was muss ich als Eigentümer tun?

Die Grundsteuer kann im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Dafür benötigen wir eine Kopie des aktuellen
Grundsteuerbescheids von Ihnen. Die Zusendung genügt per E-Mail.

Es gibt zwei Varianten:

  1. Sie zahlen die Grundsteuer selbst: In diesem Fall dient der Grundsteuerbescheid lediglich zur Information für die Hausverwaltung, damit die korrekte Umlage auf die Mieter erfolgen kann.
  2. Die Hausverwaltung zahlt die Grundsteuer direkt: Falls die Zahlung über uns erfolgt, wird die Steuer im Rahmen der Hausgeldabrechnung berücksichtigt und automatisch auf Ihre Mieter umgelegt.

Bitte senden Sie uns den Grundsteuerbescheid zeitnah zu, damit eine korrekte Abrechnung erfolgen kann.

Themensammlung Wohnungseigentümergemeinschaft und Eigentümerversammlungen

Warum gibt es eine Erhaltungsrücklage und wie wird diese verwendet?

Eine Eigentümergemeinschaft ist nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes verpflichtet, Rücklagen für größere Instandhaltungen und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu bilden. Dies kann zum Beispiel eine Dachsanierung oder der Austausch einer defekten Heizungsanlage sein.

Die Rücklage wird zusammen mit der Hausgeldvorauszahlung aus dem jeweils gültigem Wirtschaftsplan gezahlt.

Über die Verwendung des Geldes aus der Rücklage wird grundsätzlich im Rahmen der Eigentümerversammlung beschlossen.

Wann erhalte ich die Hausgeldabrechnung?

Die Erstellung der Hausgeldabrechnung des Vorjahres ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zunächst müssen die Schlussrechnungen der Versorger
vorliegen und die Heizkostenabrechnung muss beim zuständigen Dienstleister angefordert werden. Da diese Prozesse je nach Versorger und individuellen
Hintergründen unterschiedlich lange dauern können, lässt sich kein genauer Zeitraum im Voraus festlegen.

Wir bemühen uns, die Abrechnung so schnell wie möglich zu erstellen. In der Regel wird sie im Zuge der Einladung zur Eigentümerversammlung zur Verfügung gestellt. Sobald die Abrechnung vorliegt, informieren wir Sie entsprechend.

Wann findet die Eigentümerversammlung statt?

Der Termin für die ordentliche Eigentümerversammlung hängt von mehreren Faktoren ab. Die Versammlung kann erst stattfinden, wenn die Hausgeldabrechnung fertiggestellt ist. Zudem kann sich der Zeitpunkt verzögern, falls bestimmte Maßnahmen besprochen werden sollen, für welche zuvor  Angebote eingeholt werden müssen.

Ein genauer Termin lässt sich daher im Voraus nicht festlegen. Sie erhalten die Einladung spätestens drei Wochen vor der Versammlung. Wir bemühen uns, den Termin so früh wie möglich anzusetzen.

Was ist, wenn ich an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen kann?

Falls Sie nicht persönlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vollmacht auszustellen. Sie können entweder die Hausverwaltung oder einen Miteigentümer bevollmächtigen, in Ihrem Namen abzustimmen.

Auf der Vollmacht können Sie zudem eine Stimmweisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vermerken.

Sofern in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, besteht außerdem die Möglichkeit, online an der Versammlung teilzunehmen und live abzustimmen. Die entsprechenden Zugangsdaten erhalten Sie in diesem Fall ca. eine Woche vor der Versammlung.

Warum ist es so schwierig, zu Maßnahmen drei Angebote in der Eigentümerversammlung vorzulegen?

Die aktuellen Herausforderungen auf dem Handwerkermarkt erschweren es, mehrere Angebote für geplante Maßnahmen einzuholen. Viele Handwerksfirmen lehnen Aufträge aufgrund von Kapazitätsengpässen ab und die Angebotserstellung ist mittlerweile häufig kostenpflichtig, da es für viele Firmen um einen zusätzlichen Aufwand handelt. Zudem ist es bei der angespannten Marktlage allgemein schwierig, überhaupt Handwerker zu finden,  welche relativ kurzfristig verfügbar sind.

Um die wenigen verfügbaren Firmen nicht zu verprellen, können wir nicht einfach wiederholt Angebote einholen, wenn der Auftrag anschließend nicht vergeben wird. In der Eigentümerversammlung können jedoch Maßnahmen beschlossen und ein Kostenrahmen festgelegt werden. Falls von der Eigentümergemeinschaft gewünscht, können vergleichbare Angebote nachträglich eingeholt werden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Themensammlung Servicepool

Wie funktioniert der Servicepool?

Ein Servicepool ist ein solidarisches Bewirtschaftungsmodell zur Sondereigentumsverwaltung von Immobilien, um das Vermieterrisiko zu streuen.

Der Verwalter übernimmt weiterhin alle gewohnten Aufgaben zur Verwaltung der Wohnung.

Das Risiko wird verteilt, indem alle Bruttomieten der Poolteilnehmer auf einem Konto eingenommen werden. Von den Gesamteinnahmen werden alle Aufwendungen gezahlt (bspw. zu zahlendes Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft, Verwaltergebühr und ggf. anfallende Reparatur- oder Provisionskosten).

Der verbleibende Überschuss wird anteilig (nach Miteigentumsanteilen oder Kaufpreis) an alle Eigentümer ausgezahlt.

Bei einem Leerstand einer Wohnung aus dem Pool kommt es deshalb zu keinem kompletten Ausfall Ihrer monatlichen Auszahlung, sondern zu einer gleichmäßigen Verteilung des Mietausfalls nach Anteilen.

Somit bietet ein Servicepool die Möglichkeit für Immobilieneigentümer das Risiko des einzelnen auf alle Teilnehmer zu verteilen.

Themensammlung Objektunterlagen

Wo finde ich Objektunterlagen, Verwaltungsunterlagen oder Protokolle der Eigentümerversammlungen?

Alle wichtigen Unterlagen zu Ihrem Objekt, einschließlich Verwaltungsdokumente und Protokolle der Eigentümerversammlungen, stehen Ihnen in unserem Onlineportal HOMECASE zur Verfügung. Dort können Sie diese jederzeit einsehen und herunterladen.

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