Als Mieter sollte man den Vermieter bzw. die Hausverwaltung über Mängel und notwendigen Reparaturbedarf informieren. Am besten sollte dies schriftlich per E-Mail mit aussagekräftigen Bildern erfolgen, damit es einen Nachweis gibt und Ihr Antrag schnellstmöglich an einen Handwerker weitergegeben werden kann.
Bei kleineren Mängeln (z.B. lockerer Toilettensitz, defekte Leuchtmittel etc.) empfehlen wir Ihnen zunächst die Behebung selbstständig zu lösen, um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden, denn Kleinreparaturen bis zur mietvertraglich festgelegten Höhe können Ihnen weiterberechnet werden.